Gesetzliche Verpflichtungen und Risiken
Verstöße gegen das Gesetz können empfindliche Strafen bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Außerdem drohen Abmahnungen von Wettbewerbern gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das kann dazu führen, dass Sie Ihre digitalen Angebote stilllegen müssen, bis sie den Anforderungen entsprechen.
BFSG ab Juni 2025 Anwendungsfelder
- Online-Reservierungssysteme müssen für Menschen mit Sehbehinderungen oder eingeschränkter Mobilität zugänglich sein.
- Digitale Speisekarten und Menüs müssen mit Screenreadern kompatibel sein oder anpassbare Schriftgrößen bieten.
- Self-Service-Terminals müssen barrierefrei nutzbar sein.
- Webseiten und Apps müssen den WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen, um alle Gäste zu erreichen.

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Start
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Ihre Services
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Ihre Zielgruppe
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Ihr Unternehmen
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Ergebnis
Selbsttest
Selbsttest
Beispielsweise für:
- Reservierungen
- Check-in
- Bestellungen
- Zahlung
- Digitale Speisekarte
- Informationen rund um Ihren Betrieb
Selbsttest
Bieten Sie Ihr Angebot auch Endverbrauchern an (B2C)?
Selbsttest
Sind Sie Kleinstunternehmer?
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
Selbsttest
Hierbei handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft. Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf, wir beraten Sie und helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Umsetzung.
Selbsttest
Eine gute Barrierefreiheit kann dennoch für Sie nützlich sein, um zum Beispiel neue Kundengruppen zu erschließen oder zukünftigen Gesetzen zuvorzukommen. Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf.
Ihre Benefits
Vorteile barrierefreier LösungenAußerdem sichern Sie sich durch die frühzeitige Anpassung an die Barrierefreiheitsanforderungen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. Restaurants und Hotels, die Barrierefreiheit ernst nehmen, positionieren sich als Vorreiter für Inklusion und herausragende Servicequalität. Das hebt sie von der Konkurrenz ab.
Die Umstellung Ihrer digitalen Systeme lohnt sich! Wenn Sie Online-Reservierungen und Webseiten barrierefrei gestalten, gewinnen Sie neue Kundengruppen und minimieren rechtliche Risiken.
Unsere Expertise Was uns antreibt
Entlang der geltenden Vorgaben für digitale Barrierefreiheit überprüfen wir Ihre Webseiten, Buchungssysteme und Apps auf Konformität und entwickeln diese bei Bedarf weiter.
Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Welt verändern – zugänglicher, inklusiver und bereit für die Zukunft.


Termin zum kostenlosen Beratungsgespräch vereinbaren
Sebastian Korbas ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Barrierefreiheit in der Produktentwicklung von Web- und Mobile Anwendungen.
In unserem Beratungsgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick zu Ihrer Produktlandschaft und den Touchpoints zu Ihren Kunden. So gewinnen Sie eine erste Indikation zum Stand Ihrer Barrierefreiheit und den damit verbundenen Optimierungspotenzialen.
Testimonials
Was unsere Partner sagenBarrierefreiheit ist ein wichtiges Gut und fördert die Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Wir bei Deloitte Legal legen besonderen Wert auf Inklusion. Mit unserer rechtlichen Expertise möchten wir durch die angestrebte Zusammenarbeit mit prodot bei der Umsetzung der Vorgaben für digitale Barrierefreiheit unseren Beitrag zu diesem wichtigen Thema leisten.
Dr. Till Contzen & Sebastian von Rüden
Partner Deloitte Legal

Die Accessibility Analyse von prodot hat uns geholfen, unser Produkt besser aus Sicht von Menschen mit Handicap zu verstehen. Dank der detaillierten Ergebnisse und Lösungsansätze wissen wir nun, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht und was wir tun müssen, um uns barrierefrei und zukunftsorientiert am Markt aufzustellen.
Steve Hildebrandt
Product Owner infohub
FAQ
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