Bezahlvorgang im Café

Mehr Gäste durch digitale Barrierefreiheit – bereit für das neue Gesetz?

Am 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und erfordert umfangreiche Anpassungen an Webseiten, Apps und Buchungssystemen

Koch mit Messer und Löffel

Gesetzliche Verpflichtungen und Risiken

Wussten Sie, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland auf barrierefreie digitale Lösungen angewiesen ist? Gerade in der Gastronomie und im Hotelgewerbe sind digitale Services von zentraler Bedeutung, um wirklich allen Gästen ein gleichberechtigtes Erlebnis zu bieten. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll Menschen mit Beeinträchtigungen ab Juni 2025 einen uneingeschränkten Zugang zu Ihren Dienstleistungen sichern.

Verstöße gegen das Gesetz können empfindliche Strafen bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Außerdem drohen Abmahnungen von Wettbewerbern gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das kann dazu führen, dass Sie Ihre digitalen Angebote stilllegen müssen, bis sie den Anforderungen entsprechen.

BFSG ab Juni 2025 Anwendungsfelder

Folgende digitale Angebote sind vom kommenden Gesetz betroffen

  • Online-Reservierungssysteme müssen für Menschen mit Sehbehinderungen oder eingeschränkter Mobilität zugänglich sein.
  • Digitale Speisekarten und Menüs müssen mit Screenreadern kompatibel sein oder anpassbare Schriftgrößen bieten.
  • Self-Service-Terminals müssen barrierefrei nutzbar sein.
  • Webseiten und Apps müssen den WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen, um alle Gäste zu erreichen.
Person tippt auf einen Monitor mit Touchscreen
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Selbsttest

Bin ich betroffen?

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Betrieb vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist? Machen Sie den Selbsttest in maximal 3 Minuten!

Zwei Personen halten ein Fragezeichen

Selbsttest

Digitale Services für Kunden

Werden Sie nach dem 28.06.2025 Selbstbedienungsterminals, eine eigene Webseite, App oder Ähnliches für Ihre Kunden anbieten?

Beispielsweise für:
  • Reservierungen
  • Check-in
  • Bestellungen
  • Zahlung
  • Digitale Speisekarte
  • Informationen rund um Ihren Betrieb
Frau mit Einkaufswagen

Selbsttest

Ihre Zielgruppe

Bieten Sie Ihr Angebot auch Endverbrauchern an (B2C)?

 

 

Frau hält eine große Lupe

Selbsttest

Ihr Unternehmen

Sind Sie Kleinstunternehmer?
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

Mann zeigt Statistiken

Selbsttest

Ja, Sie sind wahrscheinlich betroffen

Laut den von Ihnen gegebenen Antworten sind Sie wahrscheinlich vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen.

Hierbei handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft. Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf, wir beraten Sie und helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Umsetzung.
Frau mit einer Liste

Selbsttest

Nein, Sie sind wahrscheinlich nicht betroffen

Laut den von Ihnen gegebenen Antworten sind Sie wahrscheinlich nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen. Hierbei handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft.

Eine gute Barrierefreiheit kann dennoch für Sie nützlich sein, um zum Beispiel neue Kundengruppen zu erschließen oder zukünftigen Gesetzen zuvorzukommen. Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf.
Frau mit einer Liste
Pärchen sitzt in einem Restaurant

Ihre Benefits

Vorteile barrierefreier Lösungen

Mit barrierefreien Lösungen haben Sie als Gastronom:in die Möglichkeit, eine größere Zielgruppe zu erreichen. Sie machen Ihr Restaurant für Menschen mit Behinderungen, ältere Gäste und Familien mit kleinen Kindern besser zugänglich, was Ihre Reichweite spürbar erweitert. Gleichzeitig verbessern Sie das Gästeerlebnis für alle Besucher:innen, da barrierefreie und benutzerfreundliche Systeme die Nutzung erleichtern.

Außerdem sichern Sie sich durch die frühzeitige Anpassung an die Barrierefreiheitsanforderungen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. Restaurants und Hotels, die Barrierefreiheit ernst nehmen, positionieren sich als Vorreiter für Inklusion und herausragende Servicequalität. Das hebt sie von der Konkurrenz ab.

Die Umstellung Ihrer digitalen Systeme lohnt sich! Wenn Sie Online-Reservierungen und Webseiten barrierefrei gestalten, gewinnen Sie neue Kundengruppen und minimieren rechtliche Risiken.

Unsere Expertise Was uns antreibt

Unsere Passion ist die digitale Produktentwicklung. Mit unserer langjährigen Erfahrungen in der Applikationsentwicklung für Desktop, Web und Mobile sowie unseren breit aufgestellten, interdisziplinären Teams sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.

Entlang der geltenden Vorgaben für digitale Barrierefreiheit überprüfen wir Ihre Webseiten, Buchungssysteme und Apps auf Konformität und entwickeln diese bei Bedarf weiter.

Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Welt verändern – zugänglicher, inklusiver und bereit für die Zukunft.
Mann steht vor einer Wand mit Post-Its
Prodot Mitarbeiter Sebastian Korbas

Termin zum kostenlosen Beratungsgespräch vereinbaren

Sebastian Korbas ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Barrierefreiheit in der Produktentwicklung von Web- und Mobile Anwendungen.
In unserem Beratungsgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick zu Ihrer Produktlandschaft und den Touchpoints zu Ihren Kunden. So gewinnen Sie eine erste Indikation zum Stand Ihrer Barrierefreiheit und den damit verbundenen Optimierungspotenzialen.

 

Testimonials

Was unsere Partner sagen

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Gut und fördert die Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Wir bei Deloitte Legal legen besonderen Wert auf Inklusion. Mit unserer rechtlichen Expertise möchten wir durch die angestrebte Zusammenarbeit mit prodot bei der Umsetzung der Vorgaben für digitale Barrierefreiheit unseren Beitrag zu diesem wichtigen Thema leisten.

Dr. Till Contzen & Sebastian von Rüden
Partner Deloitte Legal

 

deloitte-legal-logo-testimonial

Die Accessibility Analyse von prodot hat uns geholfen, unser Produkt besser aus Sicht von Menschen mit Handicap zu verstehen. Dank der detaillierten Ergebnisse und Lösungsansätze wissen wir nun, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht und was wir tun müssen, um uns barrierefrei und zukunftsorientiert am Markt aufzustellen.


Steve Hildebrandt
Product Owner infohub

 

Kienzle Logo

FAQ

Was Sie noch interessieren könnte

Warum sollte mein Angebot barrierefrei werden?

Um konform mit den kommenden gesetzlichen Vorgaben zu sein und aktiv an einer inklusiven Lebensweise ohne Benachteiligungen mitzuwirken. Durch die Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden Strafzahlungen und Sanktionen vermieden. Außerdem lassen sich so neue Kundengruppen erreichen, denen Ihr Angebot bislang verwehrt war. Barrierefreiheit zahlt zusätzlich auf das Image Ihres Betriebes ein. Inklusion ist keine Option mehr, sondern ein neuer Standard.

Für wen ist barrierefreie Gestaltung verpflichtend?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft private Unternehmen in Deutschland. Es gibt hierzu einige Vorgaben zu Branchen und Produktgruppen. Insbesondere ist aber der E-Commerce mit allen zur Geschäftsanbahnung dienenden Prozessen betroffen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Tischreservierungen und Onlinebestellungen. Ob Sie potenziell vom BFSG zur barrierefreien Gestaltung verpflichtet werden, können sie am schnellsten in unserem Selbsttest herausfinden. Bitte beachten Sie, dass für Behörden und öffentliche Stellen andere Regeln gelten können.

Bis wann muss mein Angebot barrierefrei sein?

Private Unternehmen in Deutschland werden ab dem 28. Juni 2025 durch das BFSG dazu verpflichtet, auf Barrierefreiheit zu achten.

Wie viele Menschen sind in Deutschland auf barrierefreie Angebote angewiesen?

In Deutschland sind mehr als ein Drittel der Bevölkerung auf barrierefreie Angebote angewiesen. Einige Menschen sind nur temporär betroffen. Besonders mit zunehmendem Alter steigt die Anzahl der Betroffenen.

Was droht mir, wenn ich mich nicht an die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) halte?

Bei Missachtung der Vorgaben des BFSG drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Zusätzlich können vor dem Hintergrund des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) Unterlassungsansprüche Ihrer Konkurrenten gegen Sie geltend gemacht werden. Eine Folge kann bspw. die Schließung Ihres digitalen Services bedeuten.

Muss ich mein komplettes Angebot bzw. System umbauen?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie vom derzeitigen Stand Ihres Systems abhängig ist.

Was kostet es, mein Angebot barrierefrei umzugestalten?

Die Kosten sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Umfang Ihres Angebotes und der anzupassenden Bereiche. Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail.