Auf dem Bild ist eine steinerne Statue in einer Bibliothek zu sehen.

Rechtssicher & barrierefrei in die Zukunft

Am 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und erfordert umfangreiche Anpassungen an Online-Shops, Apps und Webseiten.

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Ilustration eines Mannes auf einem Zebrastreifen mit Blindenstock

Wettbewerbsfähig durch Inklusion

Wussten Sie, dass laut aktuellen Statistiken etwa ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland auf digitale Barrierefreiheit angewiesen ist?1

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat zum Ziel, Hürden abzubauen und sicherzustellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen haben. Potenziell betroffene Bereiche können z. B. SB-Terminals, Webseiten & Apps oder elektronische Dienstleistungen sein.

Bei Nichtbeachten der neuen Gesetze drohen Strafen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem können Sie von Konkurrenzunternehmen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. Das kann darin münden, dass Sie ihre Arbeit vorübergehend niederlegen müssen.
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Bin ich betroffen?

Sind Sie sich unsicher, ob Sie oder Ihre Firma vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind? Machen Sie den Selbsttest in maximal 3 Minuten!
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Ihre Produkte

Werden Sie Produkte aus der folgenden Liste nach dem 28.06.2025 für Verbraucherinnen und Verbraucher in Verkehr bringen?

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme (z.B. Laptops oder Computer)
  • Selbstbedienungsterminals: (z.B. Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen)
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden (z.B. Smartphones, Mobilfunktelefone oder Smart-TV-Geräte)
  • E-Book-Lesegeräte
Laptop und Smartphone

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Ihre Dienstleistungen

Werden Sie Dienstleistungen aus der folgenden Liste nach dem 28.06.2025 anbieten?

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Onlinehandel- und Shops, Terminvereinbarung, Kundendienst)
  • Telekommunikationsdienste (z.B. Sprach- oder Internettelefonie, E-Mail- oder Messengerdienste)
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten (z.B. Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals)
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
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Ihre Zielgruppe

Bieten Sie Ihre Dienstleistungen oder Produkte auch Endverbrauchern an (B2C)?

 

 

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Ihr Unternehmen

Sind Sie Kleinstunternehmer?

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

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Ja, Sie sind wahrscheinlich betroffen

Hierbei handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft. Zur konkreten Klärung juristischer Fragen arbeiten wir mit unserem Partner Deloitte Legal zusammen.

Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf, wir beraten Sie und helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Umsetzung.
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Nein, Sie sind wahrscheinlich nicht betroffen

Hierbei handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft. Zur konkreten Klärung juristischer Fragen arbeiten wir mit unserem Partner Deloitte Legal zusammen.

Eine gute Barrierefreiheit kann in jedem Fall für Sie nützlich sein, um zum Beispiel neue Kundengruppen zu erschließen oder zukünftigen Gesetzen zuvorzukommen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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Unsere Expertise Was uns antreibt

Unsere Passion ist die digitale Produktentwicklung. Mit unserer langjährigen Erfahrungen in der Applikationsentwicklung für Desktop, Web und Mobile sowie unseren breit aufgestellten, interdisziplinären Teams sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.

Entlang der geltenden Vorgaben für digitale Barrierefreiheit überprüfen wir Ihre Webseiten und Apps auf Konformität und entwickeln diese bei Bedarf weiter.

Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Welt verändern – zugänglicher, inklusiver und bereit für die Zukunft.

Bild zeigt einen Mann, der vor eine Glasfront steht auf der mehrere Post-its hängen. Im Hintergrund sieht man den Duisburger Innenhafen.

Testimonials

Was unsere Partner sagen

Die Accessibility Analyse von prodot hat uns geholfen, unser Produkt besser aus Sicht von Menschen mit Handicap zu verstehen. Dank der detaillierten Ergebnisse und Lösungsansätze wissen wir nun, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht und was wir tun müssen, um uns barrierefrei und zukunftsorientiert am Markt aufzustellen.


Steve Hildebrandt
Product Owner infohub

 

Kienzle Logo

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Gut und fördert die Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Wir bei Deloitte Legal legen besonderen Wert auf Inklusion. Mit unserer rechtlichen Expertise möchten wir durch die angestrebte Zusammenarbeit mit prodot bei der Umsetzung der Vorgaben für digitale Barrierefreiheit unseren Beitrag zu diesem wichtigen Thema leisten.

Dr. Till Contzen & Sebastian von Rüden
Partner Deloitte Legal

 

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Termin zum Kickoff vereinbaren

Sebastian Korbas ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Barrierefreiheit in der Produktentwicklung von Web- und Mobile Anwendungen.
In unserem Kickoff-Workshop verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick zu Ihrer Produktlandschaft und den Touchpoints zu Ihren Kunden. So gewinnen Sie eine erste Indikation zum Stand Ihrer Barrierefreiheit und den damit verbundenen Optimierungspotenzialen.

 

FAQ

Was Sie noch interessieren könnte

Warum sollte mein Angebot barrierefrei werden?

Um konform mit den kommenden gesetzlichen Vorgaben zu sein und aktiv an einer inklusiven Lebensweise ohne Benachteiligungen mitzuwirken. Durch die Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden Strafzahlungen und Sanktionen vermieden. Außerdem lassen sich so neue Kundengruppen erreichen, denen Ihr Angebot bislang verwehrt war. Barrierefreiheit zahlt zusätzlich auf das Image Ihrer Firma ein. Inklusion ist keine Option mehr, sondern ein neuer Standard.

Für wen ist barrierefreie Gestaltung verpflichtend?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft private Unternehmen in Deutschland. Es gibt hierzu einige Vorgaben zu Branchen und Produktgruppen. Insbesondere ist aber der E-Commerce mit allen zur Geschäftsanbahnung dienenden Prozessen betroffen. Ob Sie wahrscheinlich vom BFSG zur barrierefreien Gestaltung verpflichtet werden, können sie am schnellsten in unserem Selbsttest herausfinden. Bitte beachten Sie, dass für Behörden und öffentliche Stellen andere Regeln gelten können.

Bis wann muss mein Angebot barrierefrei sein?

Private Unternehmen in Deutschland werden ab dem 28. Juni 2025 durch das BFSG dazu verpflichtet, auf Barrierefreiheit zu achten.

Wie viele Menschen sind in Deutschland auf barrierefreie Angebote angewiesen?

In Deutschland sind mehr als ein Drittel der Bevölkerung auf barrierefreie Angebote angewiesen. Einige Menschen sind nur temporär betroffen. Besonders mit zunehmendem Alter steigt die Anzahl der Betroffenen.

Was droht mir, wenn ich mich nicht an die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) halte?

Bei Missachtung der Vorgaben des BFSG drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Zusätzlich können vor dem Hintergrund des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) Unterlassungsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Eine Folge kann bspw. die Schließung Ihres Online-Shops bedeuten.

Muss ich mein komplettes Angebot bzw. System umbauen?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie vom derzeitigen Stand Ihres Systems abhängig ist.

Was kostet es, mein Angebot barrierefrei umzugestalten?

Die Kosten sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Umfang Ihres Angebotes und der anzupassenden Bereiche.

Muss ich eigene Kenntnisse in Barrierefreiheit in meinem Unternehmen aufbauen?

Sie müssen keine eigene Expertiese aufbauen, sondern können sich auch auf Dienstleister wie prodot verlassen. Langfristig ist es aber empfehlenswert, selbst über die nötige Expertise zu verfügen, um Ihre Prozesse und Produkte selbstständig auf dem aktuellen Stand zu halten.

Quellen:

1. Aktion Mensch: Wie barrierefrei sind deutsche Online-Shops? URL: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/test-barrierefreie-webshops [Stand: September 2023]