
Rechtssicher & barrierefrei in die Zukunft
Am 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und erfordert umfangreiche Anpassungen an Online-Shops, Apps und Webseiten.
Wettbewerbsfähig durch Inklusion
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat zum Ziel, Hürden abzubauen und sicherzustellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen haben. Potenziell betroffene Bereiche können z. B. SB-Terminals, Webseiten & Apps oder elektronische Dienstleistungen sein.
Bei Nichtbeachten der neuen Gesetze drohen Strafen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem können Sie von Konkurrenzunternehmen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. Das kann darin münden, dass Sie ihre Arbeit vorübergehend niederlegen müssen.
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Ihre Produkte
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Ihre Dienstleistungen
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Ihre Zielgruppe
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Ihr Unternehmen
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Ergebnis
Selbsttest
Selbsttest
Werden Sie Produkte aus der folgenden Liste nach dem 28.06.2025 für Verbraucherinnen und Verbraucher in Verkehr bringen?
- Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme (z.B. Laptops oder Computer)
- Selbstbedienungsterminals: (z.B. Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen)
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden (z.B. Smartphones, Mobilfunktelefone oder Smart-TV-Geräte)
- E-Book-Lesegeräte
Selbsttest
Werden Sie Dienstleistungen aus der folgenden Liste nach dem 28.06.2025 anbieten?
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Onlinehandel- und Shops, Terminvereinbarung, Kundendienst)
- Telekommunikationsdienste (z.B. Sprach- oder Internettelefonie, E-Mail- oder Messengerdienste)
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten (z.B. Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals)
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und hierfür bestimmte Software
Selbsttest
Bieten Sie Ihre Dienstleistungen oder Produkte auch Endverbrauchern an (B2C)?
Selbsttest
Sind Sie Kleinstunternehmer?
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
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Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf, wir beraten Sie und helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Umsetzung.
Selbsttest
Eine gute Barrierefreiheit kann in jedem Fall für Sie nützlich sein, um zum Beispiel neue Kundengruppen zu erschließen oder zukünftigen Gesetzen zuvorzukommen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Unsere Expertise Was uns antreibt
Unsere Passion ist die digitale Produktentwicklung. Mit unserer langjährigen Erfahrungen in der Applikationsentwicklung für Desktop, Web und Mobile sowie unseren breit aufgestellten, interdisziplinären Teams sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.
Entlang der geltenden Vorgaben für digitale Barrierefreiheit überprüfen wir Ihre Webseiten und Apps auf Konformität und entwickeln diese bei Bedarf weiter.
Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Welt verändern – zugänglicher, inklusiver und bereit für die Zukunft.

Testimonials
Was unsere Partner sagenDie Accessibility Analyse von prodot hat uns geholfen, unser Produkt besser aus Sicht von Menschen mit Handicap zu verstehen. Dank der detaillierten Ergebnisse und Lösungsansätze wissen wir nun, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht und was wir tun müssen, um uns barrierefrei und zukunftsorientiert am Markt aufzustellen.
Steve Hildebrandt
Product Owner infohub
Barrierefreiheit ist ein wichtiges Gut und fördert die Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Wir bei Deloitte Legal legen besonderen Wert auf Inklusion. Mit unserer rechtlichen Expertise möchten wir durch die angestrebte Zusammenarbeit mit prodot bei der Umsetzung der Vorgaben für digitale Barrierefreiheit unseren Beitrag zu diesem wichtigen Thema leisten.
Dr. Till Contzen & Sebastian von Rüden
Partner Deloitte Legal


Termin zum Kickoff vereinbaren
Sebastian Korbas ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Barrierefreiheit in der Produktentwicklung von Web- und Mobile Anwendungen.
In unserem Kickoff-Workshop verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick zu Ihrer Produktlandschaft und den Touchpoints zu Ihren Kunden. So gewinnen Sie eine erste Indikation zum Stand Ihrer Barrierefreiheit und den damit verbundenen Optimierungspotenzialen.
FAQ
Was Sie noch interessieren könnteWarum sollte mein Angebot barrierefrei werden?
Für wen ist barrierefreie Gestaltung verpflichtend?
Bis wann muss mein Angebot barrierefrei sein?
Wie viele Menschen sind in Deutschland auf barrierefreie Angebote angewiesen?
Was droht mir, wenn ich mich nicht an die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) halte?
Muss ich mein komplettes Angebot bzw. System umbauen?
Was kostet es, mein Angebot barrierefrei umzugestalten?
Muss ich eigene Kenntnisse in Barrierefreiheit in meinem Unternehmen aufbauen?
1. Aktion Mensch: Wie barrierefrei sind deutsche Online-Shops? URL: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/test-barrierefreie-webshops [Stand: September 2023]